Was ist Gewalt?

Unser Gewalt­verständnis

Gewalt kann verschiedene Formen annehmen und beginnt nicht erst bei einer körperlichen Verletzung. Es gibt körperliche, psychische, ökonomische, verbale und sexualisierte Gewalt. Wenn du diskriminiert wirst, deine Identität abgewertet wird, du belästigt oder bedroht wirst, sind das Formen von Gewalt. Gewalt kann dich verletzen, dich einschränken, verunsichern, psychische Narben hinterlassen und gesundheitliche sowie finanzielle Folgen haben.

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Wir beraten Personen, die Homophobie, Trans*-Diskriminierung und Rassismus erfahren. Manche erleben Gewalt/ Diskriminierungen auch aufgrund einer Beeinträchtigung, ihres Alters, ihrer Herkunft oder weil sie kein oder wenig Geld haben. Oftmals treten die vielfältigen Diskriminierungen und Gewalterlebnisse in Kombinationen auf.
Gewalt kann von Einzelpersonen, aber auch von Behörden und anderen Einrichtungen, wie Schulen oder Krankenhäusern, ausgeübt werden. Strukturelle Gewalt bedeutet: Du bekommst keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zu kulturellen, sozialen und ökonomischen Ressourcen der Gesellschaft, z.B. wenn es keinen barrierefreien Zugang in ein Gebäude gibt oder die Möglichkeit, bei einer Schwarzen Therapeutin Unterstützung zu bekommen. Lesbische/bisexuelle Frauen, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen erfahren zwischenmenschliche Gewalt und Diskriminierung: Auf der Straße, am Arbeitsplatz oder in ihrer Herkunftsfamilie. Lesbische/bisexuelle Frauen, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen üben auch Gewalt und Diskriminierung aus. Somit erleben Personen Gewalt auch in Organisationen von und für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen, in Freundschaften und in Beziehungen.
Wenn die Gewalt durch staatliche Personen und Gesetze ausgeübt wird, sprechen wir von staatlicher und struktureller Gewalt. So erleben Personen Gewalt zum Beispiel durch Polizei-Beamt:innen, wenn ohne Anlass die Personalien kontrolliert werden, die Polizei bei Einsätzen massive körperliche Gewalt anwendet oder manche Personen, zum Beispiel People of Color und/oder Trans*, als Kriminelle behandelt.
Von struktureller Diskriminierung sprechen wir dann, wenn scheinbar neutrale Regelungen oder Kriterien dazu verwendet werden, einzelne Personen oder soziale Gruppen zu benachteiligen. Wenn in Fernsehserien ausschließlich heterosexuelle Menschen dargestellt werden und keine lesbischen, bisexuellen oder schwulen Menschen vorkommen, dann ist das ein Beispiel für strukturelle Homodiskriminierung.
Das Transsexuellengesetz (TSG) ist ein Beispiel für Gewalt, die durch gesetzliche Regelungen entsteht: Trans*Personen, die medizinische und rechtliche Möglichkeiten der Geschlechtsangleichung wahrnehmen möchten, werden als krank bezeichnet und zur psychologischen Begutachtung gezwungen.

Wir betrachten jede Form von Rassismus, Sexismus, Ableismus (Diskriminierung aufgrund von Behinderung/Beeinträchtigung), Alters-Diskriminierung, Klassismus (Diskriminierung aufgrund von sozialem Status), Homo- und Trans*-Diskriminierung als Gewalt.

Was ist Mehrfach­diskriminierung?

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In Leichter Sprache: Wir erklären Mehrfach-Zugehörigkeit und Mehrfach-Benachteiligung .

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Lesben, Bisexuelle, Schwule, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen erfahren Diskriminierung nicht nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrem Geschlecht.

Lesben, Bisexuelle, Schwule, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen sind häufig von mehreren Diskriminierungen wie Rassismus, Sexismus, Ableismus (Diskriminierung aufgrund von Behinderung/ Beeinträchtigung), Altersdiskriminierung, Klassismus (Diskriminierung aufgrund des sozialen Status), Homophobie und Trans*-Diskriminierung betroffen. Sie befinden sich immer an verschiedenen Schnittstellen von Identitäten und Diskriminierungen.
Hier ist ein Beispiel: Eine Frau of Color wird nach einem Autounfall von der Polizei nicht ernstgenommen und mit Witzen und Sprüchen belästigt. Sie vermutet, dass das an ihrem Akzent, ihrem androgynen Auftreten und dem Regenbogenaufkleber auf ihrem Auto liegt. Hier verweben sich mehrere Diskriminierungsverhältnisse wie Rassismus, Homophobie und (Hetero)Sexismus. Sie sind voneinander nicht zu trennen und finden auf mehreren Ebenen statt. Die Gewalt setzt sich aus rassistischer Abwertung und homophoben und sexistischen Vorurteilen zusammen. Damit wird Lesbisch-Sein als selbstbestimmte Lebensweise verleugnet und nicht ernst genommen. Es ergibt sich eine spezifische Diskriminierungs-Erfahrung, die nicht mit der Diskriminierung vergleichbar ist, die ‚allein’ aus einem einzigen Grund geschieht. Diese spezifische Diskriminierung wird Mehrfachdiskriminierung genannt.

Sie kann sehr verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel:

  • Körperliche und psychische Gewalt: Beleidigung, Belästigung, Bedrohung, Abwertung, Herabsetzung und ähnliches
  • Ausschluss oder eingeschränkter Zugang zu Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt, Gesundheitswesen, Rechten
  • Ausschluss oder eingeschränkter Zugang zur politischen und kulturellen Beteiligung
  • Ausschluss aus Literatur, Bildungsmaterialien, Medien oder ausschließlich stereotype, abwertende Darstellung

Unser Ziel ist es, sich gegen alle Arten von Gewalt und Diskriminierung einzusetzen. Wir finden es wichtig, in die Anti-Diskriminierungs-Arbeit die unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen von Lesben, Bisexuellen, Schwulen, trans*, inter*, nicht-binären und queeren Menschen, wie Rassismus, Klassismus, Ageismus, Ableismus etc. miteinzubeziehen. Wir wollen, dass Menschen die Möglichkeit haben, ihre ganze Persönlichkeit zeigen und leben zu können.
Identität kennt kein Entweder – Oder.

Gewaltrad

Gewaltrad

Zwischenmenschliche Gewalt findet immer im Rahmen von struktureller Gewalt statt. Wie und welche Gewalt ich erlebe, hängt davon ab, wie ich in strukturellen Gewalt- und Diskriminierungsverhältnissen positioniert bin. Welche Ressourcen ich im Umgang mit der erlebten Gewalt habe, ist davon geprägt, welchen Zugang ich zu Institutionen habe.

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Äußerer Kreis: institutionelle, staatliche und strukturelle Gewalt

Im äußeren Kreis stehen Beispiele für Formen von Gewalt und Diskriminierung, die unsere Gesellschaft prägen. Hier sind Diskriminierungsverhältnisse aufgezählt, wie Rassismus, Trans*diskriminierung, Klassismus.

Hier sind auch Institutionen benannt, die diskriminierend strukturiert sind: Polizei, Gesetze. Außerdem sind in der Liste gesellschaftliche Normen enthalten, wie Körpernormen, Familiennormen, Sprache.
All diese Gewaltformen prägen unseren Alltag und unser Leben. Sie bestimmen, in welchen Bereichen eine Person strukturell benachteiligt oder bevorzugt wird. Jede Form von zwischenmenschlicher Gewalt findet immer in diesem Rahmen statt.

Mittlerer Kreis: LSBTIQ-Kontext

Der mittlere Kreis funktioniert wie ein Prisma oder Filter.

In bestimmten (selbst gewählten) Kontexten und Communities finden sich bestimmte Diskriminierungsverhältnisse weniger stark wieder als in der Gesamtgesellschaft. In lesbisch-schwulen-bi-trans*-inter*-queeren Communities gibt es weniger Homophobie.

Häufig formen sich bestimmte Communities oder Kontexte, um strukturelle Gewalt zu verringern. Im Bild des Prismas werden bestimmte Gewaltformen gebrochen oder herausgefiltert.

Andere strukturelle Gewaltformen treten auch im LSBTIQ-Kontext auf, wie z.B. Rassismus. Vielleicht haben sie zum Teil andere oder zusätzliche Erscheinungsformen, aber der LSBTIQ-Kontext bietet keinen Schutz vor diesen Diskriminierungsverhältnissen. Im Bild des Prismas werden diese Gewaltformen nicht gefiltert, sondern gehen direkt durch. Andere Diskriminierungsverhältnisse, wie Trans*diskriminierung, sind im LSBTIQ-Kontext verringert, aber treten dennoch auf.

Außerdem gibt es in jedem Kontext spezifische Normen und Ausschlussmechanismen. So gibt es in vielen LSBTIQ Communities bestimmte Normen in Bezug auf Sprache und Aussehen. Es kann spezifische Ausschlussmechanismen geben – je nach Szene – wie Feminitäts- oder Tuntenfeindlichkeit.

Innerer Kreis: Zwischen­menschliche Gewalt

Im inneren Kreis stehen Beispiele für zwischen­menschliche Gewalt. Zwischen­menschliche Gewalt ist jede Form von Gewalt, die von einer Person/ Gruppe gegen eine andere Person/ Gruppe ausgeübt wird. Es gibt allgemeine Formen von Gewalt, wie körperliche oder emotionale Gewalt.

Außerdem gibt es Formen zwischenmenschlicher Gewalt, die eng mit Diskriminierung verwoben sind, wie diskriminierende Sprache, Ausbeutung oder Mobbing. Daneben gibt es auch Gewaltformen, die mit spezifischen Diskriminierungen verknüpft sind. So erleben sexualisierte Gewalt vor allem Frauen, Trans*, Inter* und Schwule. Trans*, Inter* und nicht-binäre Personen sind vor allem davon betroffen, dass das falsche Pronomen verwendet wird.

Zusammenwirken der verschiedenen Kreise

Zwischenmenschliche Gewalt findet immer im Rahmen von struktureller Gewalt statt und ist häufig davon geprägt, in welchem Kontext sie ausgeübt wird.

Wenn beispielsweise eine Trans*Person of Color mit ungesichertem Aufenthaltsstatus Stalking von einer weißen Lesbe mit deutscher Staatsbürgerschaft erlebt, dann findet diese Gewalt im gesellschaftlichen Rahmen von Rassismus und Trans*diskriminierung statt. Es ist eine konkrete Gewaltsituation, die im alltäglichen Erleben von gesellschaftlicher Diskriminierung eingebettet ist.

Das Erleben von Gewalt ist auch davon geprägt, in welchem Kontext sie stattfindet. Im genannten Beispiel ist es wichtig mitzudenken, dass auch im LSBTI-Kontext viel Rassismus und Trans*diskriminierung auftritt. Das kann zum Beispiel dazu führen, dass der stalkenden weißen deutschen Lesbe mehr geglaubt wird als der trans* Person of Color. Es kann auch bedeuten, dass die trans* Person of Color auch vor dem Stalking bereits wenige queere Orte hatte, an der sich die Person wohl und sicher gefühlt hat. Durch das Stalking können sich diese Orte weiter einschränken.

Die Einbettung in strukturelle Gewalt und queeren Kontext bestimmt auch, welche Ressourcen der betroffenen Person zur Verfügung stehen, um mit der erlebten Gewalt umzugehen. Möchte sich die Person beispielsweise an die Polizei wenden oder hat die Person dort bereits diskriminierende Erfahrungen gemacht oder befürchtet, welche zu machen? Welche Erfahrungen hat die Person bereits mit Behörden aufgrund ihres Aufenthaltsstatus‘ und muss sie mit negativen Konsequenzen für sich rechnen, wenn sie das Stalking thematisiert? Welche Zufluchtsmöglichkeiten hat eine trans* Person of Color? So gibt es zum Beispiel keine Krisenunterkünfte für trans* Personen, wohin sich die Person aufgrund von Stalking wenden könnte. Welche Auseinandersetzungen gibt es im queeren Kontext mit Stalking? Welche Kenntnisse gibt es, eine betroffene Person zu unterstützen?

Für eine betroffenenzentrierte und transformative Antigewaltarbeit ist es wichtig, all diese Ebenen mitzudenken. Sie machen deutlich, dass es keinen festen Plan geben kann, nachdem alle Menschen, die Gewalt und Diskriminierung erlebt haben, unterstützt werden. In der Unterstützung ist es wichtig wahrzunehmen, wie die betroffene Person und die Person, die Gewalt ausübt/ausgeübt hat, in gesellschaftliche Diskriminierungs- und Gewaltverhältnisse verortet sind und in welchem Kontext sich die beiden bewegen, um die Gewalterfahrung angemessen zu verstehen und geeignete Handlungsstrategien zu entwickeln.

Gewalt in Beziehungen

Gewalt in Beziehungen (freundschaftlich, romantisch oder sexuell) fängt nicht erst bei körperlicher oder sexualisierter Gewalt an. Andere Aspekte von Gewalt in Beziehungen können zum Beispiel sein: Beschimpfungen, Demütigung und Bedrohung, Beleidigung, Isolierung und ökonomische Kontrolle.

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Gewalt in Beziehungen fängt nicht erst bei körperlicher oder sexualisierter Gewalt an. Andere Aspekte von Gewalt in Beziehungen können zum Beispiel sein: Beschimpfungen, Demütigung und Bedrohung, Beleidigung, Isolierung und ökonomische Kontrolle.

Diese Gewalt kann viele Auswirkungen und Folgen auf das eigene Verhalten und Wohl-Befinden haben.

Wenn dir einzelne Aspekte in der folgenden Liste bekannt vorkommen, heißt das nicht automatisch, dass in deiner Beziehung Gewalt erfährst. Wenn du glaubst, dass du Gewalt erfährst, wenn du dich in der Beziehung nicht sicher fühlst oder unter den Auswirkungen leidest, kannst du dich an uns oder eine andere Beratungs-Stelle wenden.

Woran erkenne ich Gewalt in Beziehungen?

  • Verhindert dein:e Partner:in den Kontakt zu deinen Freund:innen oder deiner Familie?
  • Erzählst du deinen Freund:innen nicht die ganze Wahrheit oder Lügen über deine Beziehung?
  • Versuchst du allen Wünschen deiner:s Partner:in zu entsprechen? Kontrollierst du dein Verhalten aus Angst vor Bestrafung?
  • Machst du nur noch Sachen, zu denen dein:e Partner:in ja sagt? Fühlst du dich unfähig, alleine Entscheidungen zu treffen?
  • Bist du verwirrt über deine Gefühle?
  • Schämst du dich dafür, in der Beziehung zu sein? Hat dein Selbstbewusstsein abgenommen, seit du in der Beziehung bist?
  • Versuchst du die Stimmung deiner:s Partner:in einzuschätzen?
  • Hast du Schlafstörungen?
  • Verletzt dich dein:e Partner:in körperlich? Versuchst du diese Verletzungen zu verstecken? Denkst du dir andere Geschichten dazu aus?

Beschwerdebrief

Leitfaden für Beschwerdebriefe

Beschwerdebriefe bieten dir die Möglichkeit, schriftlich auf erlebte oder wahrgenommene Diskriminierungssituationen hinzuweisen. Du kannst deine Situation schildern, Forderungen stellen oder um eine Stellungnahme bitten.

Bei LesMigraS unterstützen wir dich gerne beim Formulieren eines solchen Briefes und/ oder schreiben Beschwerdebriefe als Beratungsstelle. Außerdem bieten wir Beratung zum weiteren Vorgehen und beim Umgang mit Antwortschreiben.

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Beschwerdebrief in Kürze:

Hier findest du die wichtigsten Punkte in Kürze, ausführlicher weiter unten:

  • Beschreibe in einem ersten Absatz kurz, was dir passiert ist und weswegen du den Brief schreibst. Schildere dann, was genau vorgefallen ist.
  • Formuliere, was du forderst oder dir wünschst.
  • Setze eine Frist für eine Rückantwort, in der Regel zwei Wochen.
  • Mache ggf. deine Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend (Formulierungen siehe unten). Dabei musst du eine Frist von zwei Monaten einhalten.

An wen richtet sich der Beschwerdebrief?

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder sendest du den Brief direkt an die Person/ die Stelle, durch die du direkt diskriminiert wurdest. Oder du sendest das Schreiben an die nächsthöhere Stelle: Das kann der_die Vorgesetzte sein, das Polizeipräsidium, eine Senatsverwaltung.

In manchen Institutionen gibt es auch eine spezifische Beschwerdestelle, an die du deinen Brief schicken kannst. Wir können dich dabei unterstützen, den_die passende Adressat_in für dein Schreiben zu recherchieren.

Außerdem kannst du deinen Beschwerdebrief anderen Stellen zur Kenntnisnahme zusenden. In Berlin kannst du beispielsweise deinen Brief auch an die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung senden. Bitte verweise dann in deinem Beschwerdebrief darauf, an wen du eine Kopie des Schreibens senden wirst.

Was ist passiert? Warum schreibst du den Beschwerdebrief?

In einem ersten Absatz ist es gut, wenn du kurz und knapp schilderst, warum du den Brief schreibst. Über was möchtest du dich beschweren? Welche Diskriminierung hast du erfahren?

In einem zweiten längeren Absatz kannst du dann ausführlich schildern, was genau vorgefallen ist. Wann und wo hast du die Diskriminierung erfahren bzw. was hast du als Diskriminierung erlebt (bspw. rassistische Werbung)? Wer hat dich in welcher Weise diskriminiert? Welche Auswirkungen hatte die Diskriminierung auf dich und/ oder andere? Was ist deine Perspektive? Was möchtest du außerdem noch mitteilen?

Welche Forderungen, Erwartungen oder Wünsche hast du?

Wie möchtest du, dass mit der Situation umgegangen wird? Hast du konkrete Forderungen nach Schadensersatz? Möchtest du eine Entschuldigung? Wünschst du dir ein Gespräch?

Falls deine Diskriminierung in den Bereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fällt (das sind in der Regel Diskriminierungen, die du im Arbeitsleben, bei der Wohnungssuche oder bei Vertragsabschlüssen und bei Dienstleistungen erfährst), hast du die Möglichkeit auf Unterlassung bzw. Entschädigung zu klagen. Die gesetzliche Frist ist, dass du den Beschwerdebrief innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntwerden der Diskriminierung sendest. Du kannst dich gerne bei uns dazu beraten lassen, ob eine Diskriminierung nach dem AGG vorliegt und welche Vorgehensmöglichkeiten du hast.

Ein entsprechender Satz in deinem Beschwerdebrief könnte wie folgt lauten:
„Ich behalte mir mit diesem Schreiben auch die Möglichkeit einer Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Unterlassung und ggf. Entschädigung offen und mache meine Ansprüche nach §21 Abs. 1 und 2 AGG formal geltend.“

Wann möchtest du eine Antwort erhalten?

Es ist gut, eine Frist für ein Antwortschreiben zu setzen. In der Regel ist diese zwei Wochen.

Wie möchtest du mit dem Schriftwechsel umgehen?

Du kannst dir vorbehalten, den Schriftwechsel zu Zwecken der Dokumentation oder Aufklärung zu veröffentlichen. Dann ist es wichtig, darauf in deinem Brief hinzuweisen.

Wie möchtest du mit dem Antwortschreiben umgehen?

In den meisten Fällen kannst du mit einem Antwortschreiben auf deinen Beschwerdebrief rechnen. Allerdings fällt diese Antwort nicht immer so aus, wie du dir diese gewünscht haben. Es ist wichtig, dass du mit einer nicht-zufriedenstellenden Antwort nicht allein bleibst. Du kannst dich gerne an LesMigraS wenden, um darüber zu sprechen und nach weiteren Handlungsmöglichkeiten gemeinsam zu suchen.

LesMigraS wird gefördert von

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
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